C-Prüfung

Die C-Kirchenmusikprüfung ist der höchste Abschluss, der im nebenamtlichen Bereich erlangt werden kann, und berechtigt zum Ausüben einer Tätigkeit als Kirchenmusiker/in im Nebenamt in der Evangelischen Kirche.

 

In der Ausbildung werden je nach Prüfungsziel Kenntnisse in den Bereichen Orgelliteraturspiel und Gottesdienstliches Orgelspiel, Orgelkunde, Musiktheorie (Grundlagen), Kirchenmusikgeschichte sowie Liturgik (Gottesdienstordnungen etc.) und Hymnologie (Gesangbuchkunde) vermittelt.

 

In Bezug auf musikalische Vorkenntnisse ist es hilfreich, wenn vor der Orgel-Ausbildung eine Ausbildung am Klavier erfolgt ist. Notenkenntnisse sind ebenfalls erforderlich, weiteres musiktheoretisches Wissen wird dann während der Ausbildung gesammelt.

 

Die Ausbildungsdauer richtet sich nach dem Kandidaten selbst. Allerdings ist davon auszugehen, dass eine Mindestausbildungszeit von zwei Jahren realistisch ist.

 

Die C-Prüfung wird vor der landeskirchlichen Prüfungskommission abgelegt.

Um eine erste Einschätzung des tatsächlichen Zeitaufwandes während der Ausbildung geben zu können, hier ein paar detaillierte Angaben zum Unterricht:

 

 

Unterrichtsplan
Im Rahmen der Kirchenmusik-Ausbildung ergibt sich folgender Unterrichtsplan.

 

Die Teilnahme an mindestens einem Intensivkurs sowie dem vierteiligen C-Seminar der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse ist erforderlich.

 

Ebenso erforderlich ist der regelmäßige Besuch eines hauptamtlich geleiteten Chores für die Chorleitungs-Kandidaten.

  

Bei einer Ausbildung, die lediglich die Orgel- und nicht auch die Chorleitungsprüfung zum Ziel hat, entfallen die Fächer 2 und 3 sowie "Partiturspiel". Bei der ausschließlichen Ausbildung zum Chorleiter entfallen die Fächer 1 (bis auf "Partiturspiel"; Klavier nur unter chorpraktischen Erwägungen) sowie "Orgelkunde". Alle übrigen Fächer sind identisch.

 

 
1. Orgel- und Klavierunterricht
Der Orgelunterricht beinhaltet das gottesdienstliche Orgelspiel (Liturgisches Orgelspiel) sowie das Literaturspiel und Partiturspiel. Ebenso erhalten die Auszubildenden Klavierunterricht.

 

2. Chorleitung
Das Fach Chorleitung wird zunächst in den landeskirchlichen Kursen unterrichtet. Die weitere Ausbildung richtet sich nach Kenntnisstand des Interessenten. Eine aktive Teilnahme in einem (möglichst hauptamtlich geleiteten) Chor nach eigener Wahl während der gesamten Ausbildungszeit wird erwartet.

 

3. Singen und Sprechen
Prüfungsgegenstand ist das Verlesen eines selbst gewählten Textes sowie das Singen von einfachen Stücken oder Liedstrophen sowie liturgischen Gesängen.

 

4. Tonsatz und Gehörbildung
In diesem Fach werden einfache Grundkenntnisse der Harmonielehre und das Hören einfacher Intervalle und Tonfolgen vermittelt.

 

5. Wissenschaftliche Fächer
Der wissenschaftliche Bereich umfasst die Fächer Liturgik, Hymnologie, theologische Grundlagen, Orgelkunde, Orgel- und Chorliteraturkunde sowie Musikgeschichte.

 

Für den Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die folgende Prüfungsordnung maßgeblich:

 

C-Prüfungsordnung
c-pruefungsordnung_ekir.pdf
PDF-Dokument [2.8 MB]
Informationen zur C-Prüfung März 2012
Informationen zur C-Pruefung.pdf
PDF-Dokument [62.0 KB]

Anforderungen zur Gleichstellung von musikalischen Abschlüssen mit der Kirchenmusik-C-Prüfung

 

Unter bestimmten Voraussetzungen, die in der C-Prüfungsordnung (siehe oben) festgelegt sind, können anderweitig erworbene Abschlüsse mit der Kirchenmusik-C-Prüfung gleichgestellt werden.  

 

Die Leistungen in den übrigen erforderlichen Fächern können im Rahmen eines Kolloquiums erbracht werden. Anforderungen und Hinweise zur Vorbereitung hierzu finden Sie hier:

 

 

Anforderungen für das Kolloquium und erforderliche Nachprüfungen
Gleichstellung Kolloquiumsordnung Liturg[...]
PDF-Dokument [2.5 MB]

 

 

 

 

 

 

zur WESELER DOMMUSIK

 

 

Das Programm der

WESELER DOMMUSIK 2012

erhalten Sie hier.